Ab dem heutigen Montag, 31. März können Schwimmbad-Saisonkarten im Vorverkauf erworben werden. Der Vorverkauf erfolgt ausschließlich im Rathaus Bonndorf, Bürgerservice.
Die Vorverkaufspreise sind wie folgt:
Einzelsaisonkarte 33,00 € (anstatt 36,00 €)
Einzelsaisonkarte ermäßigt 22,00 € (anstatt 24,00 €)
Familiensaisonkarte 55,00 € (anstatt 60,00 €)
Die Badesaison beginnt am Samstag, den 31.05.2025.
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Einfach online ummelden!
Was benötigen Sie dafür?
• Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
• Smartpone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
• kostenlose AusweisApp
• BundID-Konto
• Wohnungsgeberbescheinigung (Download hier)
www.wohnsitzanmeldung.de
Gute Nachricht für alle Nachtschwärmer:
Auf Initiative von Frau Stadträtin Saddedine und der Stadt Bonndorf können in Zusammenarbeit mit der Südbadenbus, dem Unternehmen Vesenmayer und dem Landkreis Waldshut ab dem 04.04.2025 Freitag- und Samstagsabends zwei zusätzliche Busverbindungen von/nach Lenzkirch angeboten werden. Abfahrt in Bonndorf an der Haltestelle Rathaus ist um 21:26 Uhr und 23:26 Uhr und an der Haltestelle Lenzkirch Kurpark um 21:55 Uhr und 23:55 Uhr. Dabei werden Anschlüsse von und zur Linie 7258 von/nach Neustadt bzw. Freiburg hergestellt. Die Busse warten an der Haltestelle Lenzkirch Kurpark eine mögliche Verspätung des Busses aus Neustadt ab, um die Reisekette und den Anschluss sicherzustellen.
Ab April 2025 können nun am Freitag- und Samstagabend Veranstaltungen in Freiburg, Titisee-Neustadt, Lenzkirch etc. mit einer sicheren An- und Abreise mit dem Nahverkehr besucht werden. Die Verbindungen finden Sie in der elektronischen Fahrplanauskunft (z.B. unter bahn.de).
Die Fahrten laufen unter der Linienkonzession 7343 der Südbadenbus, wobei diese das örtliche Busunternehmen Vesenmayer mit der Durchführung der Fahrten beauftragt hat. Gefahren wird mit einem 9-Sitzer Kleinbus. Für die Nutzung des Busses gelten die regulär auf dieser Strecke anerkannten Tarife (z.B. Deutschlandticket und Konus).
Bürgermeister Jost freut sich über die Schaffung des zusätzlichen Angebots: „Der Schlüssel für eine gelingende Mobilitätswende ist vor allem ein gut vernetzter Nahverkehr“. Alle Beteiligten hoffen auf eine rege Nutzung der neuen Verbindungen.
Am 4. Juli 2025 ist es genau 50 Jahre her, seit der damalige Bonndorfer Bürgermeister Peter Folkerts und der Bürgermeister aus Bains-les-Bains, André Leroy, die Urkunden über die Partnerschaft bzw. Jumelage zwischen den beiden Gemeinden ausgetauscht haben. Dieses besondere Jubiläum möchten wir mit unserer französischen Partnergemeinde Bains-les-Bains feiern!
In Bonndorf findet das Jubiläums-Wochenende am 28. und 29. Juni statt. Am Samstag werden wir unsere Freunde aus Bains-les-Bains empfangen. Der Höhepunkt des Festwochenendes wird ein Festakt in der Stadthalle am Samstagabend sein. Schon jetzt möchten wir die Bevölkerung herzlich dazu einladen! Am Sonntag werden wir gemeinsam einen Festgottesdienst feiern. Das Jubiläums-Wochenende in unserer Partnergemeinde wird am 12. und 13. Juli sein. Hier wird eine Delegation aus Bonndorf nach Bains-les-Bains reisen.
Über das ganze Jahr verteilt wird es außerdem immer wieder Veranstaltungen und Beiträge im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums geben – lassen Sie sich überraschen! Das genaue Programm wird über das Bonndorfer Blättle und die Presse bekanntgegeben.
Um die Partnerschaft mit neuem Leben zu füllen, wurde Ende des vergangenen Jahres ein Partnerschaftskomitee gegründet. Für eine gute Pflege der Partnerschaft kommt es auf viele Akteure an. 15 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Bonndorf und den Ortsteilen sind dem Aufruf gefolgt und erste Treffen haben bereits stattgefunden. Die Damen und Herren aus dem Komitee entwickeln nun gemeinsam mit der Stadt und großem Engagement die Ideen für die Jubiläumsfeierlichkeiten.
Wir sind begeistert von der Zusammensetzung des Komitees. Es haben sich sehr engagierte Bürger*innen zusammengefunden, darunter auch viele mit sehr guten Französischkenntnissen. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem neuen Partnerschaftskomitee die Städtepartnerschaft mit Bains-les-Bains mit reichlich neuem Leben füllen können.
Im Rahmen der bevorstehenden Feierlichkeiten zum 50. Jubiläum mit unserer französischen Partnerstadt Bains-les-Bains suchen wir nach Unterkünften für die Gäste aus Frankreich. Die Gäste werden vom 28.06. bis 29.06.2025 in Bonndorf übernachten.
Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, Teil dieses besonderen Ereignisses zu werden, indem Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Als Gastgeber haben sie die besondere Möglichkeit, unseren französischen Gästen einen Einblick in das Leben bei uns in Bonndorf oder in unseren Ortsteilen zu geben.
Wenn Sie Interesse daran haben, eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, melden Sie sich bitte im Rathaus bei Lisa Maier, Tel. 07703/9380-12, lisa.maier@bonndorf.de. Hier können dann alle weiteren Einzelheiten und Wünsche geklärt werden.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Gastfreundschaft und Ihre Unterstützung bei diesem bedeutenden Ereignis für unsere Stadt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort können Sie Störungen unserer Straßenbeleuchtung online melden. Nutzen Sie dazu einfach diesen Link (hier tippen)!
So melden Sie eine Störung:
1. Geben Sie bitte zunächst den Ort, die Straße und gegebenenfalls die Hausnummer der defekten Straßenbeleuchtung in das Eingabefeld ein und klicken Sie auf die Such-Lupe.
2. Die ausgewählte Straße wird im Kartenausschnitt angezeigt.
3. Vergrößern Sie bei Bedarf den Kartenausschnitt, bis die einzelnen Leuchten als kleine grüne Pins sichtbar sind.
4. Wählen Sie durch Anklicken eines Pins die Leuchte aus, deren Störung Sie melden möchten.
5. Entscheiden Sie sich für die Art der Störung aus der Liste oder beschreiben Sie die Störung.
Der erste Wintereinbruch liegt hinter uns. Bitte beachten Sie folgende Hinweise für die Wintermonate:
Räum- und Streupflicht
Bei Eis- und Schneeglätte sind die Straßenanlieger gemäß Satzung der Gemeinde verpflichtet, die Gehwege sowie die Zugänge zur Fahrbahn zu räumen bzw. zu streuen.
Gehwege in Höhe des eigenen Grundstückes müssen auf mindestens 3/4 der Gehwegbreite geräumt werden. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege rechtzeitig mit Streumaterial abzustreuen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss der Fahrbahnrand auf eine Breite von 1,00 m mit abgestumpftem Material gestreut werden. Diese Arbeiten sind spätestens zu erledigen: werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt bzw. Glätte auftritt, ist unverzüglich - bei Bedarf auch wiederholt - zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Schneeräumen
Wir bitten dringend darum, bei der Schneeräumung keinen Schnee auf die Straße zu werfen. Dies ist nicht zulässig.
Streumaterial
Streusalz ist im örtlichen Handel erhältlich.
Parkende Kraftfahrzeuge
Damit der Winterdienst ordnungsgemäß erfolgen kann, ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege, öffentliche Parkplätze) während der gesamten Winterzeit von 2:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht gestattet.
Dachlawinen
Die Hauseigentümer werden gebeten, die auf Straße oder Gehweg gefallenen Dachlawinen wieder zu entfernen.
Zugang zu Hydranten
Nach starken Schneefällen kommt es vor, dass die Hydranten nur noch erschwert zugänglich sind. Im Interesse des Brandschutzes in der Gemeinde, also auch in Ihrem eigenen Interesse, bitten wir darum, die Freiwillige Feuerwehr und die Bauhofmitarbeiter beim Freihalten der Hydranten zu unterstützen.
Danke für Ihre Mitarbeit!
Liebe Hundebesitzer,
bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bonndorf jeder über drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats im Rathaus zur Hundesteuer anzumelden ist.
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 90,00 € im Jahr. Für den zweiten und jeden weiteren Hund liegt der Steuersatz bei 180,00 €. Für einen Hund, der als Kampfhund eingestuft ist, beträgt die Steuer 270,00 €.
Die Anmeldung ist beim Bürgerservice vorzunehmen. Hierzu benötigen wir folgende Daten: Name und Anschrift des Halters, Name des Hundes, Alter des Hundes, Rasse und Farbe. Die Hundemarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund oder auch mehrere Hunde in einem Haushalt nicht steuerpflichtig angemeldet ist/sind.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
als Ihr Bürgermeister liegt mir Ihr Anliegen am Herzen. Ich möchte Sie daher darüber informieren, dass ich mir gerne persönlich Zeit für Ihre Themen nehme. Um sicherzustellen, dass ich ausreichend Zeit für Sie reservieren kann und um Ihre Angelegenheit effektiv zu bearbeiten, bitte ich Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies ermöglicht es mir, mich angemessen auf Ihr Anliegen vorzubereiten und Ihnen die adäquate Unterstützung zukommen zu lassen.
Sie können einen Termin für ein persönliches Gespräch entweder telefonisch unter 07703/938012 oder per E-Mail an das Sekretariat lisa.maier@bonndorf.de vereinbaren. Bitte geben Sie dabei auch kurz an, worum es in Ihrem Anliegen geht, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.
Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu treffen und Ihnen behilflich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Marlon Jost
Bürgermeister
Mit dem Bürgerkoffer können wir mobile und standortunabhängige Bürgerdienste für diejenigen anbieten, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, in das Rathaus zu kommen. Der mobile Einsatz ermöglicht Ihnen eine Erleichterung von Behördengängen, da wir mit dem Bürgerkoffer direkt zu Ihnen kommen können.
Welche Services sind möglich?
Mit dem mobilen Bürgerkoffer können wir bei Ihnen zu Hause jeden Service anbieten, den wir auch im Bürgerservice im Rathaus bieten. Dazu gehören folgende Leistungen:
Termine sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr
Montag-Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag, 14.00-18.00 Uhr
Den Bürgerservice der Stadt Bonndorf erreichen Sie unter 07703 9380-0 oder buergerservice@bonndorf.de
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