Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet statt am:
Montag, 23. Februar 2026, 19.30 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses Bonndorf
Der Sitzung liegt folgende TAGESORDNUNG zugrunde:
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1. |
Feuerwehrangelegenheiten |
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1.a. |
Zustimmung zur Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant an Herrn Hansjörg Ketterer |
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1.b. |
Zustimmung zur Verleihung der Eigenschaft als Ehrenmitglied an Herrn Daniel Stoll |
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1.c. |
Beschlussfassung über die Vergabe zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasser (TSF-W) |
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2. |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags für die Anlagentechnik der Phosphat-Fällmittelanlage bei der Kläranlage Bonndorf |
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3. |
Bauanträge |
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3.a. |
Bauantrag über einen Neubau einer Unterstellhalle auf Grundstück Flst. Nr. 5/1, Im Winkel in Wellendingen |
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3.b. |
Bauantrag über einen Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück Flst. Nr. 232/34, Glashütte in Holzschlag |
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3.c. |
Bauantrag auf Nutzungsänderung - von Ladenlokal zu Barbershop auf Grundstück Flst. Nr. 210, Martinstraße in Bonndorf |
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4. |
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden |
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5. |
Bekanntgaben |
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5.a. |
Sonstige |
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6. |
Frageviertelstunde |
gez. Jost, Bürgermeiste
Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2026 haben sich Änderungen bei der Beantragung von Erlaubnissen bei Veranstaltungen ergeben. Künftig muss für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, ein "Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes" gestellt werden. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung) muss nicht mehr beantragt werden.
Gerade umgezogen?
Einfach online ummelden!
Was benötigen Sie dafür?
• Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
• Smartpone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
• kostenlose AusweisApp
• BundID-Konto
• Wohnungsgeberbescheinigung (Download hier)
www.wohnsitzanmeldung.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort können Sie Störungen unserer Straßenbeleuchtung online melden. Nutzen Sie dazu einfach diesen Link (hier tippen)!
So melden Sie eine Störung:
1. Geben Sie bitte zunächst den Ort, die Straße und gegebenenfalls die Hausnummer der defekten Straßenbeleuchtung in das Eingabefeld ein und klicken Sie auf die Such-Lupe.
2. Die ausgewählte Straße wird im Kartenausschnitt angezeigt.
3. Vergrößern Sie bei Bedarf den Kartenausschnitt, bis die einzelnen Leuchten als kleine grüne Pins sichtbar sind.
4. Wählen Sie durch Anklicken eines Pins die Leuchte aus, deren Störung Sie melden möchten.
5. Entscheiden Sie sich für die Art der Störung aus der Liste oder beschreiben Sie die Störung.
Liebe Hundebesitzer,
bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bonndorf jeder über drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats im Rathaus zur Hundesteuer anzumelden ist.
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 90,00 € im Jahr. Für den zweiten und jeden weiteren Hund liegt der Steuersatz bei 180,00 €. Für einen Hund, der als Kampfhund eingestuft ist, beträgt die Steuer 270,00 €.
Die Anmeldung ist beim Bürgerservice vorzunehmen. Hierzu benötigen wir folgende Daten: Name und Anschrift des Halters, Name des Hundes, Alter des Hundes, Rasse und Farbe. Die Hundemarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund oder auch mehrere Hunde in einem Haushalt nicht steuerpflichtig angemeldet ist/sind.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
als Ihr Bürgermeister liegt mir Ihr Anliegen am Herzen. Ich möchte Sie daher darüber informieren, dass ich mir gerne persönlich Zeit für Ihre Themen nehme. Um sicherzustellen, dass ich ausreichend Zeit für Sie reservieren kann und um Ihre Angelegenheit effektiv zu bearbeiten, bitte ich Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies ermöglicht es mir, mich angemessen auf Ihr Anliegen vorzubereiten und Ihnen die adäquate Unterstützung zukommen zu lassen.
Sie können einen Termin für ein persönliches Gespräch entweder telefonisch unter 07703/938012 oder per E-Mail an das Sekretariat lisa.maier@bonndorf.de vereinbaren. Bitte geben Sie dabei auch kurz an, worum es in Ihrem Anliegen geht, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.
Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu treffen und Ihnen behilflich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Marlon Jost
Bürgermeister
Mit dem Bürgerkoffer können wir mobile und standortunabhängige Bürgerdienste für diejenigen anbieten, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, in das Rathaus zu kommen. Der mobile Einsatz ermöglicht Ihnen eine Erleichterung von Behördengängen, da wir mit dem Bürgerkoffer direkt zu Ihnen kommen können.
Welche Services sind möglich?
Mit dem mobilen Bürgerkoffer können wir bei Ihnen zu Hause jeden Service anbieten, den wir auch im Bürgerservice im Rathaus bieten. Dazu gehören folgende Leistungen:
Termine sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr
Montag-Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag, 14.00-18.00 Uhr
Den Bürgerservice der Stadt Bonndorf erreichen Sie unter 07703 9380-0 oder buergerservice@bonndorf.de
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