Die Stadt Bonndorf stellt die Weichen für die Zukunft. Zusammen mit der erfahrenen STEG Stadtentwicklung GmbH plant unsere Stadt eine weitere umfassende Stadtsanierung in Bonndorf. Das Ziel ist klar: Bonndorf soll als attraktiver Wohn-, Arbeits- und Lebensstandort nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Der Gemeinderat hat hierfür bereits die nötigen Finanzmittel für die Vorplanung im Haushalt bereitgestellt.
Ein solch wichtiges Zukunftsprojekt gelingt jedoch nur gemeinsam mit Ihnen! Die besten Ideen für unsere Stadt kommen von den Menschen, die hier leben, arbeiten und zu Hause sind. Deshalb ist uns Ihre Meinung besonders wichtig.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Zukunft von Bonndorf aktiv mitzubestimmen. Am Schlossfest-Sonntag, dem 26. Juli 2026, lädt die Stadt alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich zu einem Infostand in die Stadthalle ein.
Die Experten der STEG Stadtentwicklung GmbH stehen Ihnen dort für alle Fragen zur Verfügung. Bringen Sie Ihre eigenen Ideen, Wünsche und Anregungen direkt ein. Sagen Sie uns, was in der Gesamtstadt verbessert, bewahrt oder neu gedacht werden soll.
Warum ist Ihre Beteiligung so wichtig?
Ihre Impulse fließen direkt in das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) sowie in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ein. Diese Konzepte bilden das Fundament und die zwingende Voraussetzung dafür, dass Bonndorf erfolgreich Gelder aus dem Städtebauförderprogramm des Landes erhält.
Der Zeitplan im Überblick
Kommen Sie am 26. Juli in der Stadthalle vorbei. Machen Sie mit und lassen Sie uns gemeinsam das Bonndorf von morgen gestalten. Die Stadt Bonndorf freut sich auf Ihre rege Teilnahme und einen inspirierenden Austausch.
Ihre Stadtverwaltung
In den Sommerferien saniert das Regierungspräsidium Freiburg (RP) die B 315 vom Ortsausgang Bonndorf bis an die Kreisgrenze bei Holzschlag (Kreis Waldshut). Wie das RP mitteilt, muss die Bundesstraße deshalb in der Zeit vom 27. Juli bis zum Ende der Sommerferien abschnittweise voll gesperrt werden. Der Verkehr wird über Rothaus, Schluchsee und Lenzkirch umgeleitet (L 170, B 500, L 156) und weiter über die B 317 in Richtung Titisee-Neustadt.
Die Arbeiten beginnen am 27. Juli mit dem Abschnitt vom Ortsausgang Bonndorf bis zur Abzweigung der Kreisstraße in Richtung Schluchsee, der eine Woche in Anspruch nehmen wird. In dieser Zeit bleibt die Verbindung von Schluchsee nach Gündelwangen noch offen. Weiter geht’s dann mit dem Abschnitt bis zur Einmündung der L 170 am Wanderparkplatz Lotenbachklamm, der ebenfalls eine Woche dauern wird. Hier bleibt die Verbindung zwischen Wutachschlucht und Gündelwangen bestehen. Im Anschluss wird über voraussichtlich vier Wochen die Bundesstraße durch die Ortsteile Gündelwangen und Holzschlag unter Vollsperrung saniert.
Das RP weist darauf hin, dass die Buslinie zwischen Lenzkirch und Bonndorf auch während der Bauzeit verkehrt. Allerdings werden die Busse die Haltestellen in Holzschlag und Gündelwangen voraussichtlich ab dem 3. August bis zum Ende der Sommerferien nicht anfahren. Der Wanderbus für die Wutachschlucht wird weitgehend normal verkehren. Nur vom 3. bis zum 7. August fällt die Verbindung zwischen Bonndorf und Schattenmühle aus. Der Wanderparkplatz Lotenbachklamm an der B 315 wird über die gesamte Bauzeit gesperrt sein.
Neben der Erneuerung des Fahrbahnbelags auf einer Strecke von rund 7,5 Kilometern werden im Ortsteil Gündelwangen sechs Bushaltestellen barrierefrei umgebaut sowie 800 Meter Bordsteine und Gehweg für die Stadt Bonndorf saniert. Zudem wird zwischen Bonndorf und Gündelwangen eine abgerutschte Böschung saniert. Diese Arbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung. Sie starten teilweise bereits etwa drei Wochen vor den Sommerferien.
Maren Schäpers
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 47.3 | Baureferat Süd
abteilung4@rpf.bwl.de
+49 7761 55066700
Claus Baumgartner
Ingenieurbüro Mayer
(beauftragte Projektleitung)
e-mail@ib-mayer-wt.de
+49 7751 919933
Dringender Appell an die Bevölkerung: Hohe Waldbrandgefahr – Grillen nur an offiziellen Feuerstellen, Waldbrandindex beachten
Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der steigenden Temperaturen warnt das Kreisforstamt Waldshut eindringlich vor der akuten Waldbrandgefahr. Die Wälder sind durch die verhältnismäßig geringen Niederschläge der letzten Wochen extrem trocken. Es wird dringend darum gebeten, Grillfeuer ausschließlich an ausgewiesenen, offiziellen Feuerstellen zu entzünden und den aktuellen Waldbrandgefahrenindex zu beachten.
Grillen nur an offiziellen Feuerstellen
Um die Natur zu schützen und die Sicherheit aller zu gewährleisten, ist das Entzünden offener Feuer zum Grillen außerhalb offiziell ausgewiesener und dafür vorgesehener Feuerstellen strengstens untersagt.
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als wichtiger Hinweis
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikobewertung ist der Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser Index wird täglich aktualisiert und gibt Auskunft über die aktuelle Gefahrenstufe von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr).
Das Forstamt bittet die Bevölkerung eindringlich, sich vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Stufe des Waldbrandgefahrenindexes zu informieren. Dieser ist auf der Website des DWD (www.dwd.de) sowie oft auch auf den Internetseiten der lokalen Behörden und Forstämter einsehbar.
Sollten Sie Rauch oder Feuer im Wald entdecken, zögern Sie nicht und wählen Sie sofort den Notruf 112!
Das MVZ Rothauser Land ist das erste genossenschaftlich organisierte, interkommunale Medizinische Versorgungszentrum in Baden-Württemberg. Träger sind die Gemeinden Bonndorf, Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf. Gemeinsam mit einem engagierten Team sichern wir die hausärztliche Versorgung in der Region und gestalten deren Zukunft aktiv mit.
Gesucht wird ein Facharzt (m/w/d) für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet statt: am Montag, 15.06.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Bonndorf
Der Sitzung liegt folgende TAGESORDNUNG zugrunde:
1. Feuerwehrbedarfsplan
- Vorstellung und Beschlussfassung zur Neuauflage des Feuerwehrbedarfsplans
- Beschluss über die Vergabe der Leistung zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans
2. Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung an der Grundschule im Bildungszentrum Bonndorf
Hier: Wiederaufnahme des vertagten Beschlussvorschlags - Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Sek1 Mensa im Haus Ruth zu erhalten und die Mensa in der Grundschule bis auf Weiteres mit der Sek1 Mensa zusammenzulegen
3. Antrag der CDU und SPD auf Überlassung der Räume der Sek-I-Mensa der Realschule an das Pflegeheim St. Laurentius zur Nutzung als Tagespflege
4. Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung der Grundschule im Bildungszentrum Bonndorf
5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags über Instandsetzungsarbeiten/Oberflächenbehandlung von Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraßen
6. Bekanntgaben
7. Sonstige
7.a. Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026
8. Frageviertelstunde
gez. Marlon Jost, Bürgermeister
Halbseitige Straßensperrung: Stromleitungsarbeiten im Bereich Boll, Wutachstraße (K6516). Teilsperrung in der Zeit zwischen April 2026 und Juni 2026.
Erster Abschnitt:
Vollsperrung der Gehwege und Halbseitige Sperrung der Straße ab Wutachstraße Hausnummer 7 bis Hausnummer 21
Zweiter Abschnitt:
Vollsperrung der Gehwege und Halbseitige Sperrung der Straße mit Ampelregelung ab Wutachstraße Hausnummer 1 bis Hausnummer 7
Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2026 haben sich Änderungen bei der Beantragung von Erlaubnissen bei Veranstaltungen ergeben. Künftig muss für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, ein "Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes" gestellt werden. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung) muss nicht mehr beantragt werden.
Gerade umgezogen?
Einfach online ummelden!
Was benötigen Sie dafür?
• Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
• Smartpone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
• kostenlose AusweisApp
• BundID-Konto
• Wohnungsgeberbescheinigung (Download hier)
www.wohnsitzanmeldung.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort können Sie Störungen unserer Straßenbeleuchtung online melden. Nutzen Sie dazu einfach diesen Link (hier tippen)!
So melden Sie eine Störung:
1. Geben Sie bitte zunächst den Ort, die Straße und gegebenenfalls die Hausnummer der defekten Straßenbeleuchtung in das Eingabefeld ein und klicken Sie auf die Such-Lupe.
2. Die ausgewählte Straße wird im Kartenausschnitt angezeigt.
3. Vergrößern Sie bei Bedarf den Kartenausschnitt, bis die einzelnen Leuchten als kleine grüne Pins sichtbar sind.
4. Wählen Sie durch Anklicken eines Pins die Leuchte aus, deren Störung Sie melden möchten.
5. Entscheiden Sie sich für die Art der Störung aus der Liste oder beschreiben Sie die Störung.
Liebe Hundebesitzer,
bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bonndorf jeder über drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats im Rathaus zur Hundesteuer anzumelden ist.
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 90,00 € im Jahr. Für den zweiten und jeden weiteren Hund liegt der Steuersatz bei 180,00 €. Für einen Hund, der als Kampfhund eingestuft ist, beträgt die Steuer 270,00 €.
Die Anmeldung ist beim Bürgerservice vorzunehmen. Hierzu benötigen wir folgende Daten: Name und Anschrift des Halters, Name des Hundes, Alter des Hundes, Rasse und Farbe. Die Hundemarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund oder auch mehrere Hunde in einem Haushalt nicht steuerpflichtig angemeldet ist/sind.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
als Ihr Bürgermeister liegt mir Ihr Anliegen am Herzen. Ich möchte Sie daher darüber informieren, dass ich mir gerne persönlich Zeit für Ihre Themen nehme. Um sicherzustellen, dass ich ausreichend Zeit für Sie reservieren kann und um Ihre Angelegenheit effektiv zu bearbeiten, bitte ich Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies ermöglicht es mir, mich angemessen auf Ihr Anliegen vorzubereiten und Ihnen die adäquate Unterstützung zukommen zu lassen.
Sie können einen Termin für ein persönliches Gespräch entweder telefonisch unter 07703/938012 oder per E-Mail an das Sekretariat lisa.maier@bonndorf.de vereinbaren. Bitte geben Sie dabei auch kurz an, worum es in Ihrem Anliegen geht, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.
Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu treffen und Ihnen behilflich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Marlon Jost
Bürgermeister
Mit dem Bürgerkoffer können wir mobile und standortunabhängige Bürgerdienste für diejenigen anbieten, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, in das Rathaus zu kommen. Der mobile Einsatz ermöglicht Ihnen eine Erleichterung von Behördengängen, da wir mit dem Bürgerkoffer direkt zu Ihnen kommen können.
Welche Services sind möglich?
Mit dem mobilen Bürgerkoffer können wir bei Ihnen zu Hause jeden Service anbieten, den wir auch im Bürgerservice im Rathaus bieten. Dazu gehören folgende Leistungen:
Termine sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr
Montag-Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag, 14.00-18.00 Uhr
Den Bürgerservice der Stadt Bonndorf erreichen Sie unter 07703 9380-0 oder buergerservice@bonndorf.de
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